Corona Erwerbsersatzentschädigung der SVA St.Gallen

Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler, welche aufgrund der Coronakrise momentan kein Einkommen erzielen, sollten zuerst abklären, ob sie Anspruch auf die Corona Erwerbsersatzentschädigung der SVA St.Gallen haben. Die Kriterien für den Anspruch sowie alle Informationen zur Antragstellung sind auf der Webseite der SVA aufgelistet.

Einmalige Überbrückung einer Notsituation

Bedarf es nur einer einmaligen finanziellen Zuwendung zur Überbrückung einer Notsituation, kann auch Unterstützung bei der Winterhilfe beantragt werden. Voraussetzungen und Gesuchsformular auf der Webseite der Winterhilfe.

Arbeitslosigkeit

Sollte auf Grund der Coronakrise die Kündigung ausgesprochen worden sein, ist die Anmeldung bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) der erste Schritt.
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Sozialhilfe

Sollte kein Anspruch auf oben genannte Leistungen bestehen, diese nicht rechtzeitig verfügbar und keine ausreichenden Mittel für den Lebensunterhalt mehr vorhanden sein, kann ein Antrag auf Sozialhilfeleistungen gestellt werden. Am besten ruft man beim Sozialamt der Wohngemeinde vorgängig an, um die Situation zu besprechen. Das Sozialamt kann entweder das genaue Vorgehen für die Anmeldung erläutern oder aber an die richtige Stelle weiterverweisen.

Soziale Dienste Stadt St.Gallen:
Eine erste Abklärung auf Anspruch von Sozialhilfeleistungen erfolgt ohne Voranmeldung jeweils am Montag- bis Donnerstagnachmittag von 13.30 bis 16.30 Uhr (gültiger Personalausweis erforderlich), Brühlgasse 1, 9004 St. Gallen Das weitere Vorgehen wird anlässlich des persönlichen Gesprächs mitgeteilt.
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Sozialamt Gaiserwald:
Telefonisch erreichbar Montag bis Freitag 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr.
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